Widerrufsbelehrung
Version 1.0 · Stand 09.10.2026
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Deutschland, E-Mail: info@investmentpruefung.de – mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, werden gesetzlich geschuldete Rückzahlungen grundsätzlich unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung vorgenommen. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Verlangen Sie ausdrücklich, dass InvestCheck vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Analyse beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über den vorzeitigen Beginn und ein mögliches Erlöschen beziehungsweise die Rechtsfolgen eines Widerrufs. Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich erst mit vollständiger Erbringung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Kenntnisbestätigung – erfüllt sind.
Muster-Widerrufsformular
An:\nDeutschland\ninfo@investmentpruefung.de\n\nHiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:\n\nInvestCheck-Prüfung: ______________________________\nBestellt am: _____________________________________\nName: ____________________________________________\nAnschrift: _______________________________________\nDatum: ___________________________________________\nUnterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
Hinweis: Die konkrete Einordnung von InvestCheck als Dienstleistung bzw. digitaler Inhalt und die darauf abgestimmte Widerrufsbelehrung sollten vor dem öffentlichen Livebetrieb fachanwaltlich bestätigt werden.